Sekundarschule Uhwiesen

Sprunglinks/Accesskeys

Aufgaben der Schulpflege

Die Schulbehörde ist verantwortlich für die politisch-strategischen Aufgaben der gesamten Schulorganisation und vollzieht die Gesetze, Reglemente und Gemeindebeschlüsse. Sie legt im Rahmen der kantonalen Vorgaben das Angebot und die Organisation der Schule fest. Dazu setzt die Schulbehörde Kommissionen, Ressorts und Delegationen ein. Die Organisationsstruktur ist im OrganigrammAchtung Link öffnet sich in einem neuen Fenster festgelegt.
Die Schulbehörde entscheidet über Leitbild, SchulprogrammAchtung Link öffnet sich in einem neuen Fenster, Qualitätsentwicklung und über deren Rahmenbedingungen.
Tobler Joe8247 FlurlingenPräsidiumE-Mail senden
Fischer Lötscher Andrea8247 FlurlingenVize-PräsidiumE-Mail senden
Bayard Isabelle8248 UhwiesenMitgliedE-Mail senden
Neck Iris8447 DachsenMitgliedE-Mail senden
Pfister Mauro8447 DachsenMitgliedE-Mail senden

Mitglieder der Schulbehörde

Die Sekundarschulgemeinde ist eine selbstständige Kreis-Gemeinde mit eigenen Befugnissen, die in einer Gemeindeordnung geregelt sind. Die fünf nebenamtlichen Schulpflegemitglieder werden von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urne gewählt. An den Schulpflege-Sitzungen nehmen zusätzlich eine Vertretung der Lehrpersonen, die Schulleitung sowie die Schulverwalterin teil.

Offenlegung von Interessenbindungen

Das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich vom 20. April 2015 schreibt vor, dass die Mitglieder der Behörden ihre Interessenbindungen Achtung Link öffnet sich in einem neuen Fensteroffenlegen. Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018. Die Interessenbindungen sind darum erstmals für die aktuelle Legislaturperiode 2018 – 2022 offenzulegen.
Als Interessenbindungen gelten: Haupt- und allfälliger Nebenerwerb, die Tätigkeit und Organstellung in Führungs- und Aufsichtsgremien, eine dauernde Leitungs- und Beratungsfunktion sowie die Mitgliedschaft oder Mitwirkung in Kommissionen.

Die Behördenmitglieder deklarieren ihre Interessenbindungen selber. Die Angaben wurden nicht überprüft oder verifiziert, sondern werden im gemeldeten Umfang publiziert.