Ausgangslage
Die bestehende Turnhalle 1 der Primarschule Uhwiesen ist sanierungsbedürftig und erfüllt die Anforderungen von Schule und Vereinen nicht mehr. Die heutigen Turnhallen werden sowohl von der Primarschule Laufen-Uhwiesen wie auch von der Sekundarschule Kreis Uhwiesen genutzt. Auf Grund dessen haben sich die beiden Schulen entschieden, gemeinsam eine neue Turnhalle zu erstellen. Da das Grundstück der Primarschule Laufen-Uhwiesen gehört, tritt diese als Bauherrschaft/Auftraggeber auf. Der Kostenverteiler erfolgt dann durch die beiden Schulen.
Für das Projekt wurde eine Baukommission gegründet, welche aus Vertretern der Schulpflegen der Primarschul- und der Sekundarschulgemeinde besteht.
Am 04.06.2021 erstellte die Firma LBM Partner AG, Zürich eine Machbarkeitsstudie, um offene Fragen zu klären und auf der Basis von Fakten den Standort und die Dimensionierung der neuen Turnhallen zu definieren. Es wurden deshalb mehrere Varianten für einen Ersatzneubau geprüft. Im Zuge der Bedürfnisabklärung sind diverse weitere Bedürfnisse in das Raumprogramm eingeflossen.
Die beiden Schulgemeinden haben sich für die Erstellung einer neuen Einfachturnhalle „plus“ mit Bühne entschieden. Die sanierungsbedürftige Turnhalle 1 soll nach Fertigstellung des Neubaus zurückgebaut werden.
Die Schulgemeindeversammlungen sowohl der Primarschule wie auch der Sekundarschule haben an ihren Sommergemeindeversammlungen 2022 den Planungskredit für die Durchführung einer Gesamtleistungssubmission zugestimmt.
Eigentumssituation
Das Schulareal ist zweigeteilt und gehört zum einen Teil der Primarschulgemeinde (Sportnutzung) und zum anderen Teil der Sekundarschulgemeinde (Schul- und Sportnutzung). Die bestehende Grenze innerhalb des Areals ist für das Projekt nicht massgebend und kann bei einem positiven Projektentscheid noch mutiert werden. Bauherrschaft/Auftraggeber ist die Primarschulgemeinde Laufen-Uhwiesen.
Meilensteine
Für die Realisierung dieses Vorhabens besteht ein hoher Zeitdruck, soll doch mit den Arbeiten in der zweiten Jahreshälfte 2024 begonnen werden. Das Erreichen dieses Ziels ist ehrgeizig. Die weitere Planung und die Realisierung haben in Abstimmung mit den Schulgemeinden zu erfolgen.
Mittels Präqualifikation wurden vier Gesamtleistungsanbieter (GLA) bestimmt, welche die geforderten Eignungskriterien bestmöglich erfüllen. Diese werden nun mit Folgendem beauftragt:
Im Rahmen des Submissionsverfahrens
Erarbeitung eines Vorprojekts unter Berücksichtigung des vorgesehenen Raumprogramms. Dabei ist die architektonisch, gestalterisch, betreuungstechnisch, pädagogisch, funktional, betrieblich optimale und kostengünstige Lösung zu suchen.
Das Vorprojekt ist über eine Zwischenbesprechung mit der Bauherrschaft zu entwickeln. Gleichzeitig mit dem Vorprojekt ist eine Gesamtleistungsofferte für Planung und Bau des vorgeschlagenen Projekts einzureichen.
Das Gesamtleistungsangebot dient als Grundlage dafür, um beim Souverän den notwendigen Baukredit einzuholen.
Die Bauherrschaft behält sich ausdrücklich vor, das Projekt nach der Gesamtleistungssubmission entschädigungslos, d.h. ohne Anspruch auf weitere in Aussicht gestellte Aufträge, zu stoppen. Gründe hierfür können sein:
- Verschiebung der gemeindeinternen Prioritäten
- Negativer Entscheid beider oder einer der beiden Schulgemeinden
- Monetäre Überlegungen
- Es ist kein geeignetes Projekt eingereicht worden.
Nach erfolgtem Zuschlag
Der GLA, welcher den Zuschlag erhält, wird - unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Souverän - mit der Erstellung des Bauprojekts, der Ausführungsplanung und dem Bau des Gebäudes beauftragt.
Die Gesamtleistungssubmission wird durch die Baukommission begleitet. Zudem werden externe Fachleute für die Beurteilung der Eingaben beigezogen.
Der Auftrag untersteht dem Gesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das Beschaffungswesen vom 15. September 2003 und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. Dezember 2004.
Die Eingaben werden durch eine Jury bestehend aus den stimmberechtigten Mitgliedern der Baukommission sowie externen Fachexperten mit Stimmrecht beurteilt.
Die Jury setzt sich folgendermassen zusammen:
Primarschule Laufen-Uhwiesen
Sekundarschule Kreis Uhwiesen
Bevölkerungsvertreterinnen
Weitere Fachpersonen nach Bedarf.